
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste ("Netzdienste") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche das Kabelfernsehen Elektroanlagenbau Alfred Bauer (nachfolgend "Bauer GmbH & Co KG" genannt) Unter den Titeln "Internet", "Datenübertragung" oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) erbringt. Für Geschäfte mit Verbrauchern ( nachfolgend "Konsumenten" Genannt) Im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstück dieses Gesetzes widersprechen.
1.2 Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnsehnetz der Bauer GmbH & Co KG erbracht werden und der Teilnehmer Konsument ist, gelten subsidiär die "Anschlussbedingungen" für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der Bauer GmbH & Co KG in der jeweils geltenden Fassung. Wird in diesem Fall der Vertrag über den Anschluss an die Kabelfernsehanlage beendet, so ist eine Erbringung der Netzdienste durch Bauer GmbH & Co KG nicht mehr Möglich, und auch dieser Vertrag gilt als beendet. Für Geschäfte mit Teilnehmern, die nicht Konsumenten sind, gelten subsidiär weiters die Allgemeinen Lieferbedingungen und die Softwarebedingungen, beide herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich (FEEI), in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden dem Teilnehmer auf Wunsch zugesandt.
2. Tarife und Zahlungen
2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im Internet Antrag und im Tarifblatt der Bauer GmbH & Co KG angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten von der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (z.B.: PTA) . Bauer GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1985 * 100, Basis Beginn 1.1 1997) zu erhöhen. Darüber hinaus ist Bauer GmbH & Co KG bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemeinen Verbindlichkeiten Kostenfaktoren berechtigt, die Tarife anzupassen.
2.2 Gebührenänderungen werden dem Teilnehmer schriftlich oder per "e-mail" mitgeteilt und erlangen ab dem auf die Mitteilung folgendem Monatsersten Gültigkeit. Sollte die Änderung der in Pkt. 2.1 aufgezählten Kostenfakttoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese dem Teilnehmer der Konsument ist, weitergegeben. Etwaige im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallende Rechtsgeschäftsgebühren werden vom Teilnehmer getragen. Ab Vertragsbeginn gilt eine 6 monatige Mindestabnahme des gewünschten Tarifs. Nach diesen 6 Monaten ist ein Umstieg auf einen kleineren Tarif immer nach einer 3 monatigen Wartefrist möglich.
2.3 Sollte der Teilnehmer in Verzug geraten bzw. nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, so ist Bauer GmbH & Co KG - vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugzinsen in der Höhe von 12% p.a. und Mahnspesen in der Höhe von € 36,- je Mahnung sowie Rechtsanwaltskosten und sämtliche anderen Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus Bauer GmbH & Co KG bei Verzug des Teilnehmers berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag über den Anschluss an die Kabelfernsehanlage in Verzug gerät.
2.4 Vorbehaltlich der Regelung des § 6 Abs. (1) KSchG. für Konsumenten, ist die Aufrechnung gegenüber der Bauer GmbH & Co KG und die Einbringung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Bauer GmbH & Co KG nicht anerkannter Mängel ausgeschlossen.
3. Datenschutz
3.1 Bauer GmbH & Co KG ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet. Stammdaten, Vermittlungsdaten und Inhaltsdaten des Teilnehmers werden nur soweit ermittelt, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste notwendig ist.
3.2 Personen bezogene Daten, insbesondere Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, "e-mail" Adresse und Telefonnummer, werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags und zu Verrechnungszwecken ermittelt und verarbeitet. Diese Daten werden nach Beendigung des Vertrags mit dem Teilnehmer gelöscht, sofern die Daten nicht noch für Verrechnungszwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden. Bauer GmbH & Co KG ist berechtigt, ein Teilnehmerverzeichnis zu erstellen; auf Wunsch des Teilnehmers kann kann eine Eintragung unterbleiben.
3.3 Vermittlungsdaten werden zu Verrechnungszwecken gespeichert. Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies zur Einbringung der Netzdienste notwendig ist (z.B. Zwischenspeicherung). Darüber hinaus werden Vermittlungs- und Inhaltsdaten nur im Rahmen der technischen Notwendigkeiten zum Betrieb der Netzdienste ermittelt, verarbeitet und übermittelt (z.B. Weitergabe von Routing- und Domaininformationen). Der Teilnehmer erklärt jedoch ausdrücklich seine Zustimmung, dass Bauer GmbH & Co KG Vermittlungsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste verwenden darf.
3.4 Bauer GmbH & Co KG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei uhr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bauer GmbH & Co KG ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit Bauer GmbH & Co KG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Teilnehmer verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung seiner eigenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bauer GmbH & Co KG empfiehlt dem Teilnehmer den Einsatz eines "Firewall-Systems".
4. Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Hard- und Software
4.1 Bauer GmbH & Co KG behält sich das Eigentum an allen dem Teilnehmer verkauften Hard- und Software bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel werden nach Wahl der Bauer GmbH & Co KG ausschließlich durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Die Gewährleistung für Software ist auf reproduzierbare Mängel eingeschränkt. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Teilnehmer selbst oder durch Dritte Arbeiten oder Änderung an gelieferten Hard- und Software vornimmt.
4.2 Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Teilnehmer selbst. Auf Wunsch des Teilnehmers wird Bauer GmbH & Co KG selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu dem jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen übernehmen. Bauer GmbH & Co KG übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Teilnehmer vorhandenen System ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Teilnehmers entspricht. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit nicht auf grobes Verschulden der Bauer GmbH & Co KG zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Teilnehmer vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.
4.3 Der Teilnehmer bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Bauer GmbH & Co KG vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Bauer GmbH & Co KG übernimmt für "Freeware", "Shareware" oder "Public Domain Software" keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Teilnehmer wird hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten. 4.4 Bei Erstellung von individueller Software für Teilnehmer durch Bauer GmbH & Co KG oder durch von ihr beauftragte Dritte werden Leistungsumfang und Lizenzbestimmungen gesondert schriftlich vereinbart (Leistungsbeschreibung). Die Weitergabe von Software an Dritte bedarf in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung von Bauer GmbH & Co KG.
5. Nutzung der Netzdienste
5.1 Bauer GmbH & Co KG wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Teilnehmers mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Teilnehmer nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich der Bauer GmbH & Co KG liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Gewähr, dass die vom Teilnehmer gewünschten Verbindungen immer aufrechterhalten werden können.
5.2 Bauer GmbH & Co KG stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der Bauer GmbH & Co KG zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von der Bauer GmbH & Co KG dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere als im Internet-Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Teilnehmer haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Nutzung der Netzdienste durch Dritte und die entgeltliche Weitergabe dieser Netzdienste an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Bauer GmbH & Co KG. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs ("Request for Comments"), der "Internet-Netiquette" und den Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber ("Acceptable Use Policy").
5.4 Der Teilnehmer hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder Netzdienste selbst zu unterlassen. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen, insbesondere verboten ist gemäß § 75 Telekommunikationsgesetz * jede Nachrichtenübermittlung welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die Gesetze verstößt und * jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Teilnehmer. Der Teilnehmer ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
5.5 Besteht der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 5. verstoßen, ist Bauer GmbH & Co KG berechtigt, die Verbindung der Teilnehmers zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu Unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist Bauer GmbH & Co KG berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Der Teilnehmer ist zum Einsatz des der Bauer GmbH & Co KG daraus erwachsenden Aufwandes, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung zu ersetzen. Der Teilnehmer wird Bauer GmbH & Co KG gegenüber allen Ansprüchen schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtung dieses Vertrages ergeben.
6. Haftungsausschluss
6.1 Bauer GmbH & Co KG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten, oder über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden. Für Personenschaden haftet Bauer GmbH & Co KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitere Haftung der Bauer GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
7. Vertragsdauer
7.1 Der Vertrag wird auf die Zeit von 24 Monaten abgeschlossen und kann erst danach unter der Einhaltung der 3 monatign Kündigungsfrist von jedem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Für die Abmeldung des Kabel bzw. Internetzuganges wird eine Abklemmpauschale von € 40,-- inkl. Mwst. verrechnet. Im Falle eines Umzuges des Teilnehmers wird eine Ummeldegebühr von € 40,-- berechnet.
7.2 Im übrigen ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden (insbesondere wenn von Teilnehmer gegen die Zahlungsverpflichtungen oder die Verpflichtungen des Punktes 5. verstoßen wird) oder wenn in Folge von höherer Gewalt oder Insolvenzgefahr eines Vertragspartners dem anderen Vertragspartners ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
1.1 Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste ("Netzdienste") gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche das Kabelfernsehen Elektroanlagenbau Alfred Bauer (nachfolgend "Bauer GmbH & Co KG" genannt) Unter den Titeln "Internet", "Datenübertragung" oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) erbringt. Für Geschäfte mit Verbrauchern ( nachfolgend "Konsumenten" Genannt) Im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstück dieses Gesetzes widersprechen.
1.2 Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnsehnetz der Bauer GmbH & Co KG erbracht werden und der Teilnehmer Konsument ist, gelten subsidiär die "Anschlussbedingungen" für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der Bauer GmbH & Co KG in der jeweils geltenden Fassung. Wird in diesem Fall der Vertrag über den Anschluss an die Kabelfernsehanlage beendet, so ist eine Erbringung der Netzdienste durch Bauer GmbH & Co KG nicht mehr Möglich, und auch dieser Vertrag gilt als beendet. Für Geschäfte mit Teilnehmern, die nicht Konsumenten sind, gelten subsidiär weiters die Allgemeinen Lieferbedingungen und die Softwarebedingungen, beide herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreich (FEEI), in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden dem Teilnehmer auf Wunsch zugesandt.
2. Tarife und Zahlungen
2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im Internet Antrag und im Tarifblatt der Bauer GmbH & Co KG angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten von der Nutzung von Übertragungseinrichtungen (z.B.: PTA) . Bauer GmbH & Co KG behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1985 * 100, Basis Beginn 1.1 1997) zu erhöhen. Darüber hinaus ist Bauer GmbH & Co KG bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemeinen Verbindlichkeiten Kostenfaktoren berechtigt, die Tarife anzupassen.
2.2 Gebührenänderungen werden dem Teilnehmer schriftlich oder per "e-mail" mitgeteilt und erlangen ab dem auf die Mitteilung folgendem Monatsersten Gültigkeit. Sollte die Änderung der in Pkt. 2.1 aufgezählten Kostenfakttoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese dem Teilnehmer der Konsument ist, weitergegeben. Etwaige im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallende Rechtsgeschäftsgebühren werden vom Teilnehmer getragen. Ab Vertragsbeginn gilt eine 6 monatige Mindestabnahme des gewünschten Tarifs. Nach diesen 6 Monaten ist ein Umstieg auf einen kleineren Tarif immer nach einer 3 monatigen Wartefrist möglich.
2.3 Sollte der Teilnehmer in Verzug geraten bzw. nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, so ist Bauer GmbH & Co KG - vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugzinsen in der Höhe von 12% p.a. und Mahnspesen in der Höhe von € 36,- je Mahnung sowie Rechtsanwaltskosten und sämtliche anderen Kosten, die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus Bauer GmbH & Co KG bei Verzug des Teilnehmers berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Nachfristsetzung bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag über den Anschluss an die Kabelfernsehanlage in Verzug gerät.
2.4 Vorbehaltlich der Regelung des § 6 Abs. (1) KSchG. für Konsumenten, ist die Aufrechnung gegenüber der Bauer GmbH & Co KG und die Einbringung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Bauer GmbH & Co KG nicht anerkannter Mängel ausgeschlossen.
3. Datenschutz
3.1 Bauer GmbH & Co KG ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet. Stammdaten, Vermittlungsdaten und Inhaltsdaten des Teilnehmers werden nur soweit ermittelt, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste notwendig ist.
3.2 Personen bezogene Daten, insbesondere Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, "e-mail" Adresse und Telefonnummer, werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der Durchführung dieses Vertrags und zu Verrechnungszwecken ermittelt und verarbeitet. Diese Daten werden nach Beendigung des Vertrags mit dem Teilnehmer gelöscht, sofern die Daten nicht noch für Verrechnungszwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden. Bauer GmbH & Co KG ist berechtigt, ein Teilnehmerverzeichnis zu erstellen; auf Wunsch des Teilnehmers kann kann eine Eintragung unterbleiben.
3.3 Vermittlungsdaten werden zu Verrechnungszwecken gespeichert. Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies zur Einbringung der Netzdienste notwendig ist (z.B. Zwischenspeicherung). Darüber hinaus werden Vermittlungs- und Inhaltsdaten nur im Rahmen der technischen Notwendigkeiten zum Betrieb der Netzdienste ermittelt, verarbeitet und übermittelt (z.B. Weitergabe von Routing- und Domaininformationen). Der Teilnehmer erklärt jedoch ausdrücklich seine Zustimmung, dass Bauer GmbH & Co KG Vermittlungsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste verwenden darf.
3.4 Bauer GmbH & Co KG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei uhr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bauer GmbH & Co KG ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit Bauer GmbH & Co KG nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Teilnehmer verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung seiner eigenen Daten ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bauer GmbH & Co KG empfiehlt dem Teilnehmer den Einsatz eines "Firewall-Systems".
4. Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Hard- und Software
4.1 Bauer GmbH & Co KG behält sich das Eigentum an allen dem Teilnehmer verkauften Hard- und Software bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel werden nach Wahl der Bauer GmbH & Co KG ausschließlich durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Die Gewährleistung für Software ist auf reproduzierbare Mängel eingeschränkt. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Teilnehmer selbst oder durch Dritte Arbeiten oder Änderung an gelieferten Hard- und Software vornimmt.
Dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsbeziehung mit Bauer GmbH & CO KG unentgeltlich überlassene/oder gemietete Hardware (z.B. Modem und Zubehör) bleiben im Eigentum der Bauer GmbH & Co KG und sind unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an Bauer GmbH & Co KG auf Selbstkosten zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht in einer angemessenen Frist von 90 Tagen erfolgen, werden die geliehenen/gemieteten Geräte in Rechnung gestellt.
4.2 Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Teilnehmer selbst. Auf Wunsch des Teilnehmers wird Bauer GmbH & Co KG selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und Software zu dem jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen übernehmen. Bauer GmbH & Co KG übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Teilnehmer vorhandenen System ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Teilnehmers entspricht. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit nicht auf grobes Verschulden der Bauer GmbH & Co KG zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Teilnehmer vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.
4.3 Der Teilnehmer bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Bauer GmbH & Co KG vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Bauer GmbH & Co KG übernimmt für "Freeware", "Shareware" oder "Public Domain Software" keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Teilnehmer wird hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten. 4.4 Bei Erstellung von individueller Software für Teilnehmer durch Bauer GmbH & Co KG oder durch von ihr beauftragte Dritte werden Leistungsumfang und Lizenzbestimmungen gesondert schriftlich vereinbart (Leistungsbeschreibung). Die Weitergabe von Software an Dritte bedarf in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung von Bauer GmbH & Co KG.
5. Nutzung der Netzdienste
5.1 Bauer GmbH & Co KG wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Teilnehmers mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Teilnehmer nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich der Bauer GmbH & Co KG liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine Gewähr, dass die vom Teilnehmer gewünschten Verbindungen immer aufrechterhalten werden können.
5.2 Bauer GmbH & Co KG stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der Bauer GmbH & Co KG zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von der Bauer GmbH & Co KG dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere als im Internet-Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Teilnehmer haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3 Die Nutzung der Netzdienste durch Dritte und die entgeltliche Weitergabe dieser Netzdienste an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Bauer GmbH & Co KG. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils anwendbaren RFCs ("Request for Comments"), der "Internet-Netiquette" und den Nutzungsbeschränkungen anderer Netzwerkbetreiber ("Acceptable Use Policy").
5.4 Der Teilnehmer hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder Netzdienste selbst zu unterlassen. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen, insbesondere verboten ist gemäß § 75 Telekommunikationsgesetz * jede Nachrichtenübermittlung welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die Gesetze verstößt und * jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Teilnehmer. Der Teilnehmer ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.
5.5 Besteht der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 5. verstoßen, ist Bauer GmbH & Co KG berechtigt, die Verbindung der Teilnehmers zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu Unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist Bauer GmbH & Co KG berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Der Teilnehmer ist zum Einsatz des der Bauer GmbH & Co KG daraus erwachsenden Aufwandes, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung zu ersetzen. Der Teilnehmer wird Bauer GmbH & Co KG gegenüber allen Ansprüchen schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtung dieses Vertrages ergeben.
6. Haftungsausschluss
6.1 Bauer GmbH & Co KG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten, oder über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden. Für Personenschaden haftet Bauer GmbH & Co KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitere Haftung der Bauer GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
7. Vertragsdauer
7.1 Der Vertrag wird auf die Zeit von 24 Monaten abgeschlossen und kann erst danach unter der Einhaltung der 3 monatign Kündigungsfrist von jedem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Für die Abmeldung des Kabel bzw. Internetzuganges wird eine Abklemmpauschale von € 40,-- inkl. Mwst. verrechnet. Im Falle eines Umzuges des Teilnehmers wird eine Ummeldegebühr von € 40,-- berechnet.
7.2 Im übrigen ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob verletzt werden (insbesondere wenn von Teilnehmer gegen die Zahlungsverpflichtungen oder die Verpflichtungen des Punktes 5. verstoßen wird) oder wenn in Folge von höherer Gewalt oder Insolvenzgefahr eines Vertragspartners dem anderen Vertragspartners ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
7.3 Bei schriftlichen Änderungen des Vertrages tritt eine Mindestvertragslaufzeit ab dem Änderungszeitpunk in Kraft. Bei Änderungen der Internetbandbreite beträgt diese Laufzeit ein Jahr, bei allen anderen Änderungen (Adressänderung, Zusatzpakete wie TV / Internet / Telefonie, …) zwei Jahre. Die Mindestvertragsdauer wie unter 7.1 beschrieben kann nicht unterschritten werden.
8. Belehrung über das Rücktrittsrecht
8.1 Nach §3 KSchG Hat ein Teilnehmer, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der GESELLSCHAFT für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Teilnehmer das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: Der Teilnehmer kann von seinem Vertragsangebot bis zum Zustandekommen des Vertrags zurücktreten. Nach dem Zustandekommen des Vertrags kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstücks, frühestens aber mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Teilnehmer dieses Schriftstück der Bauer GmbH & Co KG mit einem Vermerk zurückgestellt, welcher anerkennen lässt, dass der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht sieht dem Teilnehmer nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der Bauer GmbH & Co KG selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der Bauer GmbH & Co KG und dem Teilnehmer vorgegangen sind.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Bauer GmbH & Co KG ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen großen Kreis von Teilnehmern betreffen, per "e-mail" durchzuführen.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
9.3 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Sofern der Teilnehmer nicht Konsument ist und das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Bauer GmbH & Co KG sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Weiters gilt unter den Vertragspartnern als vereinbart Sollte der Konsument im Versorgungsgebiet der Bauer GmbH & Co KG sein, so verpflichtet sich der Konsument sämtliche Netzdienste nur über die Koaxkabeln der Bauer GmbH & Co KG zu beziehen. Befindet sich jedoch der Konsument im Nichtversorgten Gebiet der Bauer GmbH & Co KG so hat der Anschlusswerber die Möglichkeit Netzdienste über das Netz der PTA zum Knoten Bauer GmbH & Co KG - 3382, Linzerstrasse 8 zu beziehen d.h. wo Kabelfernsehen der Bauer GmbH & Co KG besteht ist ein verbinden mit dem Netzwerk der Bauer GmbH & Co KG nur über Kabelfernsehen gestattet. Sollten jedoch in Zukunft neue Gebiete wo die Versorgung derzeit nur über PTA möglich war durch Bauer GmbH & Co KG erschlossen werden, so verpflichtet sich der Teilnehmer innerhalb von 60 Tagen seinen Anschluss an das Netz der Bauer GmbH & Co KG anzuschließen.
8.1 Nach §3 KSchG Hat ein Teilnehmer, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der GESELLSCHAFT für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Teilnehmer das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: Der Teilnehmer kann von seinem Vertragsangebot bis zum Zustandekommen des Vertrags zurücktreten. Nach dem Zustandekommen des Vertrags kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstücks, frühestens aber mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Teilnehmer dieses Schriftstück der Bauer GmbH & Co KG mit einem Vermerk zurückgestellt, welcher anerkennen lässt, dass der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht sieht dem Teilnehmer nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der Bauer GmbH & Co KG selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der Bauer GmbH & Co KG und dem Teilnehmer vorgegangen sind.
9. Schlußbestimmungen
9.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Bauer GmbH & Co KG ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen großen Kreis von Teilnehmern betreffen, per "e-mail" durchzuführen.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
9.3 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Sofern der Teilnehmer nicht Konsument ist und das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt, wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder Nichtbestehen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Bauer GmbH & Co KG sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Weiters gilt unter den Vertragspartnern als vereinbart Sollte der Konsument im Versorgungsgebiet der Bauer GmbH & Co KG sein, so verpflichtet sich der Konsument sämtliche Netzdienste nur über die Koaxkabeln der Bauer GmbH & Co KG zu beziehen. Befindet sich jedoch der Konsument im Nichtversorgten Gebiet der Bauer GmbH & Co KG so hat der Anschlusswerber die Möglichkeit Netzdienste über das Netz der PTA zum Knoten Bauer GmbH & Co KG - 3382, Linzerstrasse 8 zu beziehen d.h. wo Kabelfernsehen der Bauer GmbH & Co KG besteht ist ein verbinden mit dem Netzwerk der Bauer GmbH & Co KG nur über Kabelfernsehen gestattet. Sollten jedoch in Zukunft neue Gebiete wo die Versorgung derzeit nur über PTA möglich war durch Bauer GmbH & Co KG erschlossen werden, so verpflichtet sich der Teilnehmer innerhalb von 60 Tagen seinen Anschluss an das Netz der Bauer GmbH & Co KG anzuschließen.