Allgemeinde GEschäftsbedingungen - Kabel TV Bauer

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1. Allgemeines  
      
1.1  Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für  Datenübertragungsdienste ("Netzdienste") gelten für alle gegenwärtigen  und zukünftigen Dienstleistungen, welche das Kabelfernsehen  Elektroanlagenbau Alfred Bauer (nachfolgend "Bauer GmbH & Co KG"  genannt) Unter den Titeln "Internet", "Datenübertragung" oder ähnlichen  Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titeln gegenüber dem  Vertragspartner (nachfolgend "Teilnehmer" genannt) erbringt. Für  Geschäfte mit Verbrauchern ( nachfolgend "Konsumenten" Genannt) Im Sinne  des § 1 Abs. 1 Z 2 des Konsumentenschutzgesetzes gelten sie nur  insoweit, als sie nicht den Bestimmungen des 1. Hauptstück dieses  Gesetzes widersprechen.   
      
1.2 Soweit die Netzdienste über  das Kabelfernsehnsehnetz der Bauer GmbH & Co KG erbracht werden und  der Teilnehmer Konsument ist, gelten subsidiär die  "Anschlussbedingungen" für den Anschluss an die Kabelfernsehanlage der  Bauer GmbH & Co KG in der jeweils geltenden Fassung. Wird in diesem  Fall der Vertrag über den Anschluss an die Kabelfernsehanlage beendet,  so ist eine Erbringung der Netzdienste durch Bauer GmbH & Co KG  nicht mehr Möglich, und auch dieser Vertrag gilt als beendet. Für  Geschäfte mit Teilnehmern, die nicht Konsumenten sind, gelten subsidiär  weiters die Allgemeinen Lieferbedingungen und die Softwarebedingungen,  beide herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie  Österreich (FEEI), in der jeweils geltenden Fassung. Diese werden dem  Teilnehmer auf Wunsch zugesandt.   
      
2. Tarife und Zahlungen  
      
2.1  Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die  im Internet Antrag und im Tarifblatt der Bauer GmbH & Co KG  angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht  enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für Nutzung von  Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten von der Nutzung von  Übertragungseinrichtungen (z.B.: PTA) . Bauer GmbH & Co KG behält  sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen  Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1985 * 100, Basis  Beginn 1.1 1997) zu erhöhen. Darüber hinaus ist Bauer GmbH & Co KG  bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder  Änderung von gesetzlichen oder allgemeinen Verbindlichkeiten  Kostenfaktoren berechtigt, die Tarife anzupassen.   
      
2.2  Gebührenänderungen werden dem Teilnehmer schriftlich oder per "e-mail"  mitgeteilt und erlangen ab dem auf die Mitteilung folgendem Monatsersten  Gültigkeit. Sollte die Änderung der in Pkt. 2.1 aufgezählten  Kostenfakttoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese  dem Teilnehmer der Konsument ist, weitergegeben. Etwaige im Zusammenhang  mit diesem Vertrag anfallende Rechtsgeschäftsgebühren werden vom  Teilnehmer getragen. Ab Vertragsbeginn gilt eine 6 monatige  Mindestabnahme des gewünschten Tarifs. Nach diesen 6 Monaten ist ein  Umstieg auf einen kleineren Tarif immer nach einer 3 monatigen  Wartefrist möglich.   
      
2.3 Sollte der Teilnehmer in Verzug  geraten bzw. nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, so ist  Bauer GmbH & Co KG - vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber  hinaus gehenden Schadens berechtigt, Verzugzinsen in der Höhe von 12%  p.a. und Mahnspesen in der Höhe von € 36,- je Mahnung sowie  Rechtsanwaltskosten und sämtliche anderen Kosten, die zur  zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung notwendig sind, zu  verrechnen. Darüber hinaus Bauer GmbH & Co KG bei Verzug des  Teilnehmers berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und  Nachfristsetzung bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden  Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch dann, wenn der Teilnehmer mit  seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag über den Anschluss an die  Kabelfernsehanlage in Verzug gerät.   
      
2.4 Vorbehaltlich  der Regelung des § 6 Abs. (1) KSchG. für Konsumenten, ist die  Aufrechnung gegenüber der Bauer GmbH & Co KG und die Einbringung von  Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Bauer GmbH & Co KG  nicht anerkannter Mängel ausgeschlossen.   
      
3. Datenschutz   
      
3.1  Bauer GmbH & Co KG ist zur Einhaltung der Bestimmungen des  Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet.  Stammdaten, Vermittlungsdaten und Inhaltsdaten des Teilnehmers werden  nur soweit ermittelt, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb  der Netzdienste notwendig ist.

3.2 Personen bezogene Daten,  insbesondere Name, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, "e-mail"  Adresse und Telefonnummer, werden ausschließlich entsprechend den  Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der Durchführung  dieses Vertrags und zu Verrechnungszwecken ermittelt und verarbeitet.  Diese Daten werden nach Beendigung des Vertrags mit dem Teilnehmer  gelöscht, sofern die Daten nicht noch für Verrechnungszwecke oder zur  Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden. Bauer GmbH &  Co KG ist berechtigt, ein Teilnehmerverzeichnis zu erstellen; auf  Wunsch des Teilnehmers kann kann eine Eintragung unterbleiben.

3.3  Vermittlungsdaten werden zu Verrechnungszwecken gespeichert.  Inhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies zur  Einbringung der Netzdienste notwendig ist (z.B. Zwischenspeicherung).  Darüber hinaus werden Vermittlungs- und Inhaltsdaten nur im Rahmen der  technischen Notwendigkeiten zum Betrieb der Netzdienste ermittelt,  verarbeitet und übermittelt (z.B. Weitergabe von Routing- und  Domaininformationen). Der Teilnehmer erklärt jedoch ausdrücklich seine  Zustimmung, dass Bauer GmbH & Co KG Vermittlungsdaten zu Zwecken der  Vermarktung der Netzdienste verwenden darf.

3.4 Bauer GmbH &  Co KG ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei uhr gespeicherten  Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bauer GmbH  & Co KG ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch  gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu  verschaffen. Soweit Bauer GmbH & Co KG nicht vorsätzlich oder grob  fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht lässt, ist die  Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um  den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Teilnehmer  verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Teilnehmer haftet für  Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für  die Sicherung seiner eigenen Daten ist der Teilnehmer selbst  verantwortlich. Bauer GmbH & Co KG empfiehlt dem Teilnehmer den  Einsatz eines "Firewall-Systems".   
      
4. Zusätzliche Bestimmungen für die Lieferung von Hard- und Software   
      
4.1  Bauer GmbH & Co KG behält sich das Eigentum an allen dem Teilnehmer  verkauften Hard- und Software bis zur vollständigen Bezahlung derselben  vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel werden nach Wahl  der Bauer GmbH & Co KG ausschließlich durch Austausch oder  Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Die Gewährleistung für  Software ist auf reproduzierbare Mängel eingeschränkt. Kein  Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Teilnehmer selbst oder durch  Dritte Arbeiten oder Änderung an gelieferten Hard- und Software  vornimmt.
Dem Teilnehmer im Rahmen der Vertragsbeziehung mit Bauer GmbH & CO KG unentgeltlich überlassene/oder gemietete Hardware (z.B. Modem und Zubehör) bleiben im Eigentum der Bauer GmbH & Co KG und sind unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an Bauer GmbH & Co KG auf Selbstkosten zurückzugeben. Sollte die Rückgabe nicht in einer angemessenen Frist von 90 Tagen erfolgen, werden die geliehenen/gemieteten Geräte in Rechnung gestellt.

4.2  Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Teilnehmer  selbst. Auf Wunsch des Teilnehmers wird Bauer GmbH & Co KG selbst  oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard- und  Software zu dem jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen  übernehmen. Bauer GmbH & Co KG übernimmt keine Verantwortung dafür,  dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Teilnehmer vorhandenen  System ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des  Teilnehmers entspricht. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG  keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation  resultieren, soweit nicht auf grobes Verschulden der Bauer GmbH & Co  KG zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt Bauer GmbH & Co KG keine  Verantwortung dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim  Teilnehmer vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.

4.3  Der Teilnehmer bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die  jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software  anzuerkennen. Bauer GmbH & Co KG vermittelt hinsichtlich solcher  Software nur Rechte. Bauer GmbH & Co KG übernimmt für "Freeware",  "Shareware" oder "Public Domain Software" keine wie auch immer geartete  Gewährleistung. Der Teilnehmer wird hinsichtlich solcher Software die  jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten. 4.4 Bei Erstellung von  individueller Software für Teilnehmer durch Bauer GmbH & Co KG oder  durch von ihr beauftragte Dritte werden Leistungsumfang und  Lizenzbestimmungen gesondert schriftlich vereinbart  (Leistungsbeschreibung). Die Weitergabe von Software an Dritte bedarf in  allen Fällen der schriftlichen Zustimmung von Bauer GmbH & Co KG.    
      
5. Nutzung der Netzdienste   
      
5.1  Bauer GmbH & Co KG wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine  konstante und hochqualitative Versorgung des Teilnehmers mit den  Netzdiensten zu ermöglichen. Der Teilnehmer nimmt jedoch zur Kenntnis,  dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht  im Einflussbereich der Bauer GmbH & Co KG liegen, keine Gewähr  übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt Bauer GmbH & Co KG  keine Gewähr, dass die vom Teilnehmer gewünschten Verbindungen immer  aufrechterhalten werden können.

5.2 Bauer GmbH & Co KG stellt  die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die  technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu  gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der Bauer GmbH  & Co KG zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet  werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen  nicht verwendet werden. Von der Bauer GmbH & Co KG dem Teilnehmer  zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere  als im Internet-Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der  Teilnehmer haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden  Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem  Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber  hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3 Die Nutzung der  Netzdienste durch Dritte und die entgeltliche Weitergabe dieser  Netzdienste an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Bauer GmbH & Co KG. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der  jeweils anwendbaren RFCs ("Request for Comments"), der  "Internet-Netiquette" und den Nutzungsbeschränkungen anderer  Netzwerkbetreiber ("Acceptable Use Policy").

5.4 Der Teilnehmer  hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder Netzdienste  selbst zu unterlassen. Weiters ist der Teilnehmer verpflichtet, jede  widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu  unterlassen, insbesondere verboten ist gemäß § 75  Telekommunikationsgesetz * jede Nachrichtenübermittlung welche die  öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die Gesetze  verstößt und * jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer  Teilnehmer. Der Teilnehmer ist insbesondere auch verpflichtet, die  Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die  einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung  gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten.  Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften  z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

5.5  Besteht der begründete Verdacht, dass der Teilnehmer oder ihm  zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 5.  verstoßen, ist Bauer GmbH & Co KG berechtigt, die Verbindung der  Teilnehmers zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu  Unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist Bauer GmbH & Co KG  berechtigt, die Verbindung des Teilnehmers ohne Vorwarnung zu  unterbrechen. Der Teilnehmer ist zum Einsatz des der Bauer GmbH & Co  KG daraus erwachsenden Aufwandes, insbesondere der Kosten der Erkennung  und der Verfolgung zu ersetzen. Der Teilnehmer wird Bauer GmbH & Co  KG gegenüber allen Ansprüchen schad- und klaglos halten, die sich aus  der Nichteinhaltung der Verpflichtung dieses Vertrages ergeben.   
      
6. Haftungsausschluss  
      
6.1  Bauer GmbH & Co KG haftet nicht für Inhalte, die von Dritten, oder  über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem  Teilnehmer oder Dritten zugänglich werden. Für Personenschaden haftet  Bauer GmbH & Co KG im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Jede  weitere Haftung der Bauer GmbH & Co KG ist ausgeschlossen, soweit  nicht z.B. wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet  wird.   
      
7. Vertragsdauer  
      
7.1  Der Vertrag wird auf die Zeit von 24 Monaten abgeschlossen und kann erst  danach unter der Einhaltung der 3 monatign Kündigungsfrist von jedem  der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Für die  Abmeldung des Kabel bzw. Internetzuganges wird eine Abklemmpauschale von  € 40,-- inkl. Mwst. verrechnet. Im Falle eines Umzuges des Teilnehmers  wird eine Ummeldegebühr von € 40,-- berechnet.

7.2 Im übrigen  ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen eines  wichtigen Grundes vorzeitig schriftlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund  liegt insbesondere vor, wenn Verpflichtungen aus diesem Vertrag grob  verletzt werden (insbesondere wenn von Teilnehmer gegen die  Zahlungsverpflichtungen oder die Verpflichtungen des Punktes 5.  verstoßen wird) oder wenn in Folge von höherer Gewalt oder  Insolvenzgefahr eines Vertragspartners dem anderen Vertragspartners ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

7.3 Bei schriftlichen Änderungen des Vertrages tritt eine Mindestvertragslaufzeit ab dem Änderungszeitpunk in Kraft. Bei Änderungen der Internetbandbreite beträgt diese Laufzeit ein Jahr, bei allen anderen Änderungen (Adressänderung, Zusatzpakete wie TV / Internet / Telefonie, …) zwei Jahre. Die Mindestvertragsdauer wie unter 7.1 beschrieben kann nicht unterschritten werden.

8. Belehrung über das Rücktrittsrecht  
      
8.1  Nach §3 KSchG Hat ein Teilnehmer, der Konsument ist, seine  Vertragserklärung nicht in den von der GESELLSCHAFT für ihre  geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räume oder auf einer Messe  abgegeben, so steht dem Teilnehmer das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG  zu: Der Teilnehmer kann von seinem Vertragsangebot bis zum  Zustandekommen des Vertrags zurücktreten. Nach dem Zustandekommen des  Vertrags kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von einer Woche vom  Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses  Schriftstücks, frühestens aber mit dem Zustandekommen des Vertrages zu  laufen. Der Rücktritt bedarf seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.  Es genügt, wenn der Teilnehmer dieses Schriftstück der Bauer GmbH &  Co KG mit einem Vermerk zurückgestellt, welcher anerkennen lässt, dass  der Teilnehmer das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des  Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige  Absendung. Das Rücktrittsrecht sieht dem Teilnehmer nicht zu, wenn er  die geschäftliche Verbindung mit der Bauer GmbH & Co KG selbst  angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine  Besprechungen zwischen der Bauer GmbH & Co KG und dem Teilnehmer  vorgegangen sind.   
      
9. Schlußbestimmungen

9.1  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit  der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden  Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Bauer GmbH & Co  KG ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen großen  Kreis von Teilnehmern betreffen, per "e-mail" durchzuführen.

9.2  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder  undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen  Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine  Regelung zu finden, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung  durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis  möglichst nahe kommt.

9.3 Dieser Vertrag unterliegt  österreichischem Recht. Sofern der Teilnehmer nicht Konsument ist und  das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt,  wird zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden  Streitigkeiten, einschließlich einer solchen über sein Bestehen oder  Nichtbestehen, die ausschließliche Zuständigkeit des für Bauer GmbH  & Co KG sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Weiters gilt unter  den Vertragspartnern als vereinbart Sollte der Konsument im  Versorgungsgebiet der Bauer GmbH & Co KG sein, so verpflichtet sich  der Konsument sämtliche Netzdienste nur über die Koaxkabeln der Bauer  GmbH & Co KG zu beziehen. Befindet sich jedoch der Konsument im  Nichtversorgten Gebiet der Bauer GmbH & Co KG so hat der  Anschlusswerber die Möglichkeit Netzdienste über das Netz der PTA zum  Knoten Bauer GmbH & Co KG - 3382, Linzerstrasse 8 zu beziehen d.h.  wo Kabelfernsehen der Bauer GmbH & Co KG besteht ist ein verbinden  mit dem Netzwerk der Bauer GmbH & Co KG nur über Kabelfernsehen  gestattet. Sollten jedoch in Zukunft neue Gebiete wo die Versorgung  derzeit nur über PTA möglich war durch Bauer GmbH & Co KG  erschlossen werden, so verpflichtet sich der Teilnehmer innerhalb von 60  Tagen seinen Anschluss an das Netz der Bauer GmbH & Co KG  anzuschließen.
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